Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft
über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Eine unterwiesene Person darf die elektrotechnischen Tätigkeiten nur unter Leitung und Aufsicht (Verantwortung) einer Elektrofachkraft ausführen.