Glossar

Ordnungsgemäßer Zustand

Ein ordnungsgemäßer Zustand im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) liegt vor, wenn die Maßnahmen zum Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) und die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) den Anforderungen entsprechen, die bei der ersten Inbetriebnahme als
Grenzwerte für die Erstprüfungen zugrunde gelegt werden. Außerdem wird dadurch auch die Vermeidung nicht elektrischer Gefahren sowie die Funktionsfähigkeit beschrieben.